Finger weg von der Kollegin!
Scritto da Rechtsanwalt Dr. Ralf Friedhofen Mercoledì 23 Novembre 2011 09:15
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Zum Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz" hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) aktuell eine Entscheidung verkündet, die jedem Arbeitnehmer dringend gebietet, sich am Arbeitsplatz gegenüber Kollegen und Kolleginnen anständig zu benehmen. In seiner Entscheidung vom 09.06.2011, Az.: 2 AZR 323/10, macht das BAG deutlich, dass im Falle einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz eine außerordentliche, fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber geboten ist, wenn der beschuldigte Arbeitnehmer zuvor wegen eines entsprechendes Vorwurfes bereits eine Abmahnung erhalten hatte.
In dem konkreten Fall ging es um einen männlichen, seit 33 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gegeben hatte und deshalb abgemahnt worden war. Knapp ein Jahr später machte er gegenüber einer anderen Kollegin Bemerkungen sexuellen Inhalts. Nach einer Anhörung des Arbeitnehmers kündigte der Arbeitgeber außerordentlich fristlos. Diese außerordentliche Kündigung sah das BAG nicht nur als zulässig, sondern sogar als geboten an.
Zur Begründung führt das BAG aus, dass der Arbeitgeber im Falle einer bereits abgemahnten sexuellen Belästigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 AGG verpflichtet sei, sein weibliches Personal effektiv vor weiteren sexuellen Belästigungen zu schützen. Daher sei es weder erforderlich, den beschuldigten Arbeitnehmer nochmals abzumahnen, noch sei eine ordentliche Kündigung, also eine Kündigung unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, zumutbar. Vielmehr könne nur eine außerordentliche, fristlose Kündigung diesen Schutz der weiblichen Kollegen gewährleisten.
Das Urteil macht deutlich, dass es keineswegs als Kavaliersdelikt angesehen wird, Arbeitskollegen sexuell zu belästigen. Selbst langjährig beschäftigte Täter, die ansonsten einwandfreie Arbeit leisten, müssen nun damit rechnen, nach entsprechender Abmahnung schon beim ersten Wiederholungsfall fristlos rauszufliegen. Selten hat das BAG eine so deutliche Sprache gesprochen.








